Aufwertungen und Steuerguthaben
Aufwertungsmöglichkeiten der Unternehmensgüter, welche zum 31.12.2019 in der Bilanz und im Abschreibungsregister aufscheinen und zum 31.12.2020 in der Bilanz für das Jahr 2020 und im Abschreibungsregister noch aufscheinen
Die Aufwertung kann nach Abschluss der Bilanz 2020 d.h. im Zeitraum Jänner bis zur Bilanzgenehmigung berechnet werden.
Steuerguthaben für den Ankauf von neuen beweglichen Gütern mit voraussichtlichen Änderungen, welche im Haushaltsgesetz 2021 vorgesehen werden.
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